Die DAC Group verpflichtet sich zur Einhaltung der in der AODA (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act) dargestellten Richtlinien. Wann immer möglich, wird die DAC Group Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in einer Weise anbieten, die mit den Grundsätzen der Würde, Unabhängigkeit, Integrität und Chancengleichheit des Gesetzes vereinbar ist. Die DAC Group ist bestrebt, ein sicheres, inklusives Umfeld für ihre Mitarbeiter, Kunden und die Gesellschaft zu schaffen.
Einige barrierefreie Funktionen sind in Betriebssystemen und Webbrowser integriert. Probieren Sie die folgenden Möglichkeiten aus, um das Surfen im Internet zu vereinfachen:
Viele Webbrowser ermöglichen es Ihnen, Webseiten mit einfachen Tastatursteuerungen zu vergrößern. Mit der Lupe können Sie sich auf bestimmte Bereiche des Bildschirms konzentrieren und den Text und andere Seitenelemente vergrößern.
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