Die DAC GROUP ist sich bewusst, dass die Regierung von Ontario die vollständige Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen gemäß dem Ontario Human Rights Code (der „Code“) und dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 (der „AODA“) unterstützt. Ziel der Regierung von Ontario ist es, Ontario bis 2025 barrierefrei zu machen.
Im Rahmen der AODA und ihres Reglements stellen die folgenden Normen für die Barrierefreiheit Anforderungen, die für die DAC GROUP gelten:
Die DAC GROUP verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen in einer Weise zu erbringen, die die Würde und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen respektiert. Diese Verpflichtung wird, wo immer möglich, übernommen und gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Dienstleistungen am gleichen Ort und in ähnlicher Weise wie andere Kunden erhalten.
Die DAC GROUP verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen in einer Weise zu erbringen, die die Würde und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen respektiert. Diese Verpflichtung wird, wo immer möglich, übernommen und gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Dienstleistungen am gleichen Ort und in ähnlicher Weise wie andere Kunden erhalten.
Bei Bedarf wird die DAC GROUP eine Person mit Schwierigkeiten bei der Zugänglichkeit konsultieren, um ihre spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu verstehen, und anschließend alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese individuellen Bedürfnisse zeitnah zu erfüllen.
Diese Erklärung, die entsprechenden Richtlinien und der DAC Group-Mehrjahresplan zur Barrierefreiheit beschreiben die Strategien und Maßnahmen der DAC GROUP zur Verhinderung und Beseitigung von Barrieren und zur Erfüllung der Anforderungen der AODA und ihrer Vorschriften.
Alle genannten Dokumente sind auf Anfrage in barrierefreien Formaten erhältlich.